Lehrgänge-FKN-Fragen 55-62 Fragen 1-18 Fragen 19-36 Fragen 37-54 Praxis Fachkundenachweis Fragen 55-62 55. Wem dürfen Sie die Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) nebst Munition ohne Erlaubnis vorübergehend überlassen? Volljährigen Personen meines Vertrauens zur sicheren Aufbewahrung. Polizeibeamten. Charterern von seegehenden Wasserfahrzeugen, sofern der Besitz über die Waffe nach Weisungen des Überlassers erfolgt. 56. Wer darf während der Fahrt auf einem Gewässer oder See die Signalwaffe am Körper tragen (führen)? Jedes Besatzungsmitglied. Alle Inhaber einer Waffensachkundeprüfung. Der verantwortliche Führer des Wasserfahrzeugs. 57. Wer darf in Seenotfällen mit einer Signalwaffe schießen? Jeder. Nur Inhaber einer Waffensachkundeprüfung. Nur der verantwortliche Führer des betroffenen Wasserfahrzeuges. 58. Was müssen Sie tun, wenn Ihnen Signalmittel oder Waffen abhanden kommen? (Text) Der Verlust ist der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Der Verlust ist keiner zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Der Verlust ist dem zuständigen Gericht unverzüglich anzuzeigen. 59. Für den Erwerb und Besitz welcher Signalwaffe benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde? Signalpistole Kaliber 4 (26,5 mm). Für Signalwaffen (SRS-Waffen), die kein Bauartzulassungszeichen „PTB im Kreis" (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) tragen. Signalwaffen (SRS-Waffen), die das Bauartzulassungszeichen „PTB Kreis" (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) tragen. 60. Welche Ausnahme von den waffenrechtlichen Erlaubnispflichten für Waffen und Munition betrifft den Charterer einer seegehenden Yacht? Der Charterer darf ohne waffenrechtliche Erlaubnis die tatsächliche Gewalt über eine an Bord befindliche Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) und die dazugehörige Munition ausüben. Der Charterer darf nur mit waffenrechtliche Erlaubnis die tatsächliche Gewalt über eine an Bord befindliche Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) und die dazugehörige Munition ausüben. 61. Welche pyrotechnischen Handsignale für den Seenotfall sind erlaubnispflichtig? (Text) Handsignale der Unterklasse P2 („Signalraketen rot", „Fallschirmsignalraketen rot" und „Rauchsignale orange") 62. Welche Behörde prüft pyrotechnische Seenotsignale und lässt sie zu? Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Technische Überwachungsverein (TÜV). Fragen 1-18 Fragen 19-36 Fragen 37-54 Praxis