Achtung: Bei den Fragen 35, 49 und 50 sind noch die alten Unterklassen T vorhanden. Ebenfalls ist in der Frage 88 noch der Rauchtopf mit der Klassifizierung P2 aufgeführt. Den gibt es seit langem aber nur noch als P1. Das Bundesverwaltungsamt hat Kenntnis davon. Es soll zeitnah eine entsprechende Überarbeitung stattfinden.